Schul ABC
A - J
A
Anschrift:
Grundschule Wiederau
Zur Kaufhalle 1a
09306 Königshain-Wiederau
Tel. 037202- 8468 (Sekretariat)
859985 (Hort)
85406 (Schulleitung)
E-Mail:
Schulleitung: Frau Weber
Lehrer: Frau Götze, Frau Plume, Frau Wermann, Frau Winkler, Herr Zielinski, Frau Zopf, Frau Riß
Sekretariat: Frau Bierbaum
Ansteckende Krankheiten:
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B.: Cholera, Diphterie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, SARS-CoV-2, Scharlach, Tuberkulose, Krätze, Typhus, Windpocken erkranken oder auch Läuse bekommen, benötigen wir sofort Ihre Information, um gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. In jedem Fall dürfen Sie Ihr Kind erst dann wieder zur Schule schicken, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.
Der Zutritt zur Schule ist gleichfalls untersagt, wenn Ihr Kind oder andere Personen mindestens eines der folgenden Symptome zeigen:
Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber sowie Geruchs- oder Geschmacksverlust
Übelkeit, Erbrechen oder Magen-Darm Infektionen
Für einen sicheren Schulbetrieb, sollte Ihr Kind mindestens 48h symptomfrei sein oder Sie legen ein ärztliches Attest vor!
B
Buszeiten:
Bitte informieren Sie sich zu Schuljahresbeginn an den Aushängen in den Ortsteilen.
Mögliche Rückfahrzeiten:
| Topfseifersdorf | Königshain | Stein | |
| Montag - Freitag | 13.13 Uhr | 13.13 Uhr | 13.12 Uhr |
| 15.28 Uhr | 15.28 Uhr | 15.57 Uhr |
E
Elternsprecher:
In den Klassen werden zu Beginn des Schuljahres in der Regel für die Dauer eines Schuljahres ein Elternsprecher und dessen Stellvertreter gewählt. Soll die Amtszeit zwei Jahre umfassen, muss dies vor der Wahl bekannt gegeben werden.
Der Elternsprecher und sein Stellvertreter sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrer einer Klasse. Sie planen und organisieren mit dem Lehrer Elternabende sowie Klassenveranstaltungen. Der Elternsprecher ist stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz.
Elternbriefe:
Elternbriefe oder wichtige Informationen werden in Papierform bzw. zunehmend per Mail an die Eltern weitergegeben. Bitte checken Sie deshalb täglich ihr Postfach bzw. die Postmappe.
Entschuldigungen
Mit Erreichen des 6. Lebensjahres wird Ihr Kind schulpflichtig. Nach dem Sächsischen Schulgesetz sind Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend (Tel. 037202-8468 bis 8:00 Uhr morgens), wenn Ihr Kind wegen Erkrankung am Unterricht nicht teilnehmen kann. Bitte sprechen Sie gegebenenfalls auch auf den Anrufbeantworter. Eine telefonische Entschuldigung entbindet Sie jedoch nicht von einer schriftlichen Entschuldigung bis 5 Tage (ab dem 6. Tag ein ärztliches Attest).
Bitte denken Sie auch daran, dass Sie im Krankheitsfall selbst dafür verantwortlich sind, die schulischen Aufgaben von Mitschülern zu organisieren sowie mit Ihrem Kind nachzuarbeiten.
Extreme Witterungsverhältnisse:
Bei Unwetter, z.B.: Orkan und Hochwasser wird oftmals der Schülerverkehr eingestellt. Das bedeutet, dass auch mittags oder nachmittags kein Schulbus in die Orte zurückfährt. Wir bitten Sie, in solchen Fällen Ihr Kind zu Hause zu behalten bzw. Sie bringen und holen ihr Kind von und zur Notbetreuung. Für extreme Wetterverhältnisse im Winter gilt dies ebenso. Ihr Kind sollte an der Bushaltestelle nicht länger als 15 min warten. Bitte klären Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in solchen Fällen verhalten soll.
Im Fall anhaltend hoher Temperaturen entscheiden die Lehrer in pädagogischer Verantwortung über die Art und Weise der Fortführung des Unterrichtes. Ein generelles „hitzefrei“ wird es aufgrund der Busabfahrtszeiten nicht geben.
F
Förderverein:
An der Grundschule Wiederau arbeitet ein Förderverein. Wir würden uns freuen, wenn auch wir Sie als neues Mitglied begrüßen können. Der Jahresbeitrag beträgt 12 €. Der FV unterstützt finanziell und tatkräftig kulturelle und sportliche Veranstaltungen sowie Ausflüge. Ihre Mitgliedschaft wird mit Sicherheit auch Ihrem Kind zu Gute kommen.
G
Ganztagsangebote (GTA):
An unserer Schule finden Montag bis Freitag Ganztagsangebote statt. Die Anmeldung dafür erfolgt, für ein Schuljahr verbindlich, in einem gesonderten Elternbrief.
Die Kinder der Klasse 1 nehmen noch nicht am GTA teil.
H
Hausaufgaben:
Hausaufgaben dienen der Ergänzung und Festigung des Unterrichtes. Die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollen dabei selbständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz und eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann. Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht länger als 30 min betragen. In Klasse 3 und 4 sollten 45 min nicht überschritten werden. Wir sind Ihnen dankbar für Rückmeldungen, falls Ihr Kind andere Zeiten benötigt. Bitte beachten Sie, dass im Hort freitags keine Hausaufgaben erledigt werden.
Hausaufgabenheft:
Das Hausaufgabenheft ist ein wichtiges Kommunikations- mittel zwischen Eltern und Schule. Bitte schauen Sie täglich hinein und tragen wichtige Dinge, wie veränderte Busabfahrten, Abholung durch andere Personen, Mitteilungen an Schule und Hort ein. Bitte zeichnen Sie Mitteilungen von Schule und Hort sowie erledigte Hausaufgaben gegen.
Das Vortragen des Hausaufgabenheftes (Datum und Stundenplan) liegt in Ihrer Verantwortung und sollte im 14-tägigen (ohne Ferien) Vorlauf erfolgen.
Hausordnung:
Bitte verabschieden Sie sich vor der Schultür von Ihrem Kind, es kann allein die Schule betreten. Handys, Spielsachen (auch elektronische) sind während der gesamten Schulzeit nicht erlaubt. Die Hausordnung erhalten Sie zum 1. Elternabend. Bitte besprechen Sie diese mit Ihrem Kind.
K - T
L
Läuse:
Läuse kann jeder bekommen, unabhängig von der persönlichen Sauberkeit! Bitte untersuchen Sie Ihr Kind in regelmäßigen Abständen auf das Vorhandensein von Kopfläusen. Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen finden, sollten Sie unverzüglich eine Behandlung einleiten und Ihr Kind zu Hause lassen. Sie sind ebenfalls verpflichtet den Befall der Schule mitzuteilen. Nach der Behandlung ist für den weiteren Schulbesuch eine Bescheinigung des Arztes notwendig.
Lehrmittel/Schulbücher:
Alle Bücher und Arbeitsmittel sind, soweit sie nicht durch die Eltern selbst finanziert wurden, Eigentum der Schule und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist für den pfleglichen Umgang verantwortlich. Verschmutzte und beschädigte Bücher müssen ersetzt werden. Bitte kontrollieren Sie zu Beginn des Schuljahres die Bücherzettel.
M
Mittagessen:
Ihr Kind hat die Möglichkeit ein warmes Essen in der Schule einzunehmen. Der Preis beträgt (Stand: Mai 2025) 4,97 Euro pro Portion. Die Anmeldung erfolgt durch Sie! Bitte zahlen Sie per Einzugsermächtigung oder per Rechnung an die Firma Hänchen. Eine tageweise Teilnahme an der Schulspeisung ist möglich. Falls Ihr Kind erkrankt ist, melden Sie das Essen bitte selbständig bis 8.00 Uhr bei der Firma Hänchen ab (Tel.: 034206/776600, 034206/776620 oder im Internet)
P
Parken:
Wenn Sie Ihr Kind mit dem PKW zur Schule bringen bzw. abholen, nutzen Sie bitte ausschließlich die Parkplätze an der Schule und auf dem Dorfplatz. Ein Halten entlang der Fahrbahn gefährdet die Schüler, die zu Fuß die Schule erreichen und behindert den Schülerverkehr!
Pausenfrühstück:
Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Pausenfrühstück, wenn mögl. vollwertig (Vollkornbrot und Obst) und ausreichend zum Trinken mit (Sporttage). Verwenden Sie bitte keine Glasflaschen. Ergänzend erleichtert ein Frühstück zu Hause Ihrem Kind den Start in den Tag.
Persönliches Eigentum:
Für das persönliche Eigentum der Schüler übernimmt die Schule keine Haftung. Bitte versehen Sie Hausschuhe, Schreibmaterialien, Brotdosen, Sportkleidung Gummistiefel etc. mit dem Namen Ihres Kindes. Schauen Sie regelmäßig in der Fundgrube nach möglichem fehlendem Eigentum
S
Sekretariat:
Das Sekretariat ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 – 8.30 Uhr besetzt und Mittwoch 7.00 - 14.00 Uhr sowie Freitag 7.00 - 12.00 Uhr. Bitte nutzen Sie auch den Anrufbeantworter.
Schulranzen:
Ihr Kind muss nur die Schulsachen tragen, die es nach Stundenplan tatsächlich für den Unterricht braucht. Bitte kontrollieren Sie gemeinsam mit dem Kind täglich den Ranzeninhalt.
Schulwege:
Wichtig ist, dass Ihr Kind die Wege zur Schule bzw. Bushaltestelle sicher kennt. Gehen Sie diesen Weg wiederholt ab und weisen Sie auf besondere Gefahrenstellen hin. Erfahrungsgemäß fühlen sich die Kinder in der Schule wohl. Verabschieden Sie deshalb Ihr Kind am Tor oder spätestens an der Schultür und holen es dort wieder ab.
Schulgartenunterricht:
Der Schulgartenunterricht findet jeweils in der Vegetationsperiode (Oster- bis Herbstferien), in der Regel
14-tägig, statt. Bitte denken Sie an diesen Tagen an angemessene Kleidung und Schuhwerk.
Sportunterricht:
Der Sportunterricht ist verpflichtend. Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, entschuldigen Sie es bitte schriftlich. Ein ärztliches Attest kann bei Wdh. vom Sportlehrer(in) verlangt werden. In besonderen Fällen kann dies weiterführend nur ein Amtsarzt attestieren. Eine Sportbefreiung entbindet aber nicht automatisch von der Anwesenheit im Sportunterricht.
Ab der 4. Woche in Folge muss ein amtsärztliches Attest vorliegen. Dies gilt ebenfalls für den Schwimmunterricht.
Das Tragen von Schmuck ist wegen der Verletzungsgefahr nicht gestattet (siehe Erlass Schulsport). Lassen Sie ihn an den Sporttagen am besten gleich zu Hause und achten sie auf einfach zu handhabende Kleidung.
Bitte lassen sie Ihrem Kind während der Schulzeit oder bei kurzen Ferien keine Ohrlöcher stechen. Wir dürfen auch hier keine Ausnahmen machen und müssen den Schmuck entsprechend entfernen lassen.
U - Z
U
Unterrichtszeiten:
Der Einlass erfolgt morgens 7.15 Uhr, der Unterricht beginnt um 7.30 Uhr und endet je nach Stundenumfang nach der 4., 5. oder 6. Stunde. Mittagspause ist von 11.05 – 11.30 Uhr. Schüler die nach der 4. Stunde Unterrichtsschluss haben, gehen mit dem Hort in der Zeit von 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr essen.
| Einlass | 7.15 Uhr |
| 1. Std. | 7.30 – 8.15 Uhr |
| 2. Std. | 8.25 – 9.10 Uhr |
| Hofpause | 9.10 - 9.30 Uhr |
| 3. Std. | 9.30 – 10.15 Uhr |
| 4. Std. | 10.20 – 11.05 Uhr |
| Mittagspause | 11.05 – 11.30 Uhr |
| 5. Std. | 11.30 – 12.15 Uhr |
| 6. Std. | 12.20 – 13.05 Uhr |
V
Versicherungsschutz:
Alle Schüler sind während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg versichert. Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls bzw. einer Verletzung den Arzt aufsuchen müssen, melden sie es umgehend im Sekretariat, damit eine Unfallmeldung geschrieben werden kann.
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Zeugnisse bzw. Halbjahresinformationen:
Bitte geben Sie diese am 1. Schultag nach den Ferien zur Kontrolle der Unterschrift wieder mit.







